Schulbetrieb ab Mittwoch, 26.05.2021

Da die Inzidenz im Kreis Mettmann stabil unter den Wert von 165 gesunken ist, wird ab Mittwoch nach Pfingsten, 26.05.2021, das bereits vor den Ferien geltende Wechselmodell fortgeführt.

Wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 100 unterschreitet, kann am übernächsten Tag wieder Präsenzunterricht für alle stattfinden. Darüber werden wir Sie dann kurzfristig informieren.

Der Unterricht am Mittwoch beginnt mit Gruppe 1. Da inzwischen regelmäßige Corona-Testungen erfolgen, es beim Fremdsprachenunterricht auf Präsenzunterricht in besonderen Maße ankommt und der Wahlpflichtbereich  Hauptfachcharakter hat, ist in diesen Fächern nunmehr auch in den Klassenstufen 7-9 die Bildung von Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen möglich. Damit findet der Wahlpflichtunterricht auch in Präsenz im Wechselmodell statt.

Unter Vorbehalt möglicher kurzfristiger Änderungen auf Grund des Pandemiegeschehens gilt folgender Plan:

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Woche 24.05. –28.05.21

Pfingst-

montag

Pfingst-

ferien

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Woche 31.05. –04.06.21

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Fronleichnam

Beweglicher Ferientag

Woche 07.06.-11.06.21

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Woche 14.06.-18.06.2021

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Woche 21.06.2021-15.06.2021

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Woche 28.06.2021-02.07.2021

Zeugnis-

konferenz/

Studientag

Gruppe 2

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 1

Die ganztägige Zeugniskonferenz wurde auf Montag, den 28.06.2021, verschoben. Dieser Tag ist für die Schülerinnen und Schüler ein Studientag an dem auch keine Notbetreuung stattfindet.

Genaue Regelungen zur Zeugnisausgabe können erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an denen die eigene Gruppe nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, weiterhin eine Notbetreuung möglich, die sich nach den üblichen Unterrichtszeiten richtet. Eine Nachmittagsbetreuung findet nicht statt.

Weiterhin Masken- und Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Wie oben erwähnt und bereits in der Elternmail vom 15.04.2021 erläutert, gilt neben der Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken seit dem 12. April eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf .

Wenn die Klassen im Wechselunterricht wieder in der Schule sind, können auch Klassenarbeiten geschrieben werden. Für die Durchführung von Klassenarbeiten gilt, dass Schülerinnen und Schüler ohne gültigen und negativen Testnachweis auf das Corona-Virus keinen Zutritt zur Schule erhalten. Ihnen ist ein erneuter Termin anzubieten – verbunden mit dem Hinweis, dass es sich negativ auf ihre Leistungsbeurteilung auswirken kann, wenn sie auch dann die nötigen Voraussetzungen für einen Zugang zur Schule nicht erfüllen und somit die geforderte Klassenarbeit nicht schreiben können.

Es wird am Ende des Schuljahres 2021 Versetzungsentscheidungen geben. Minderleistungen in einem Fach, die abweichend von der im letzten Zeugnis erteilten Note nicht mehr ausreichend sind, werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.

Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden (Klasse 9), werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt.

Mit einer Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen. Außerdem wird das freiwillige Wiederholen einer Klasse ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule ermöglicht, wobei hier eine ausführliche Beratung mit der Klassenleitung Voraussetzung ist.

auf bewährtem aufbauen

gemeinsam lernen und leben

gut gerüstet sein für die Zukunft


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